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Marken > Verwaltung | | | | Da
der Rechtsbestand registrierter Kennzeichenrechte mit wenigen Ausnahmen fristabhängig ist, informieren wir unsere Klienten rechtzeitig über zu treffende Massnahmen und stellen u.a. sicher, dass Marken fristgerecht erneuert werden.
Als im Register eingetragene Vertreter werden wir von den zuständigen Behörden über alle relevanten Vorgänge dokumentiert. Diese berichten wir umgehend unseren Mandanten zusammen mit Empfehlungen für die vorzukehrenden Schritte. Wir erstellen
bei Bedarf bzw. periodisch Darstellungen und Berichte über die Kennzeichenrechte unserer Mandanten und sind generell auf Grund unserer umfangreichen, detaillierten und sämtlichen zeitgemässen Bedürfnissen laufend angepassten Datenbank in der
Lage, ihnen jederzeit rasch und effizient über Umfang, Rechtsstand und laufende Fristen Auskunft zu geben. | | | |
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