A. W. METZ & CO. AG

MARKEN-ANWÄLTE

CONSEILS EN MARQUES

TRADEMARK ATTORNEYS


in Zusammenarbeit mit Dr. Lusuardi AG, Patentanwaltskanzlei

 

Checkliste Anmeldung

 
  
 Welches Zeichen soll hinterlegt werden? Handelt es sich um eine reine Wortmarke, eine Wortbildmarke, eine Bildmarke, eine dreidimensionale Marke oder ein Design?
 Soll eine Marke als Individualmarke, Garantiemarke oder Kollektivmarke eingetragen werden?
 Sollen Farben beansprucht werden?
 Für welchen Inhaber soll die Marke angemeldet werden? Bei Konzernen: für welche Konzerngesellschaft?
 Für welche Waren und/oder Dienstleistungen soll die Marke hinterlegt werden? Welche Klassen sind betroffen?
 Für welches Land/welche Länder soll Schutz beantragt werden? Bei internationalen Markenregistrierungen bei der WIPO: Schutzausdehnung auf welche Länder?
 Haben Sie die Marke innerhalb der letzten sechs Monate in einem anderen Territorium bereits hinterlegt? Dann könnten Sie allenfalls dieses Hinterlegungsdatum als Priorität beanspruchen.
 Ist eine Vollmacht erforderlich? Für die Anmeldung in der Schweiz und im internationalen Register benötigen wir eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier: Vollmacht.
 Sind zur Anmeldung Abbildungen erforderlich?
 
  
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir die nötigen Details besprechen und eine Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Lösung erarbeiten können.  
    

  

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