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Marken > Überwachung
und Verteidigung | | | | | | Auch die beste Marketingstrategie kann nicht
verhindern, dass verwechselbar ähnliche oder gar identische Kennzeichen durch Dritte benützt bzw. registriert werden. In der Schweiz und in zahlreichen anderen Ländern prüfen die Registrierungsbehörden nicht, ob mit einer
Markeneintragung ältere Rechte verletzt werden. Nach der Registrierung von Kennzeichen ist deshalb eine aktive Überwachung der entsprechenden Register nötig, um die Verwässerung der Zeichen durch Nachahmung Dritter zu verhindern und die damit
verbundenen wirtschaftlichen Werte zu erhalten. Zur Wahrung der Interessen unserer Mandanten bieten wir in Zusammenarbeit mit einem international renommierten, hochspezialisierten Unternehmen eine weltweite Überwachung bzw. ein individuelles, präzise
auf die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten abgestimmtes Monitoring-Programm an, womit potenzielle Kollisions-Zeichen rechtzeitig identifiziert und von unseren Mandanten analysiert werden können. Ergänzt werden die Berichte an unsere
Mandanten bei Bedarf mit Kommentaren, welche über Sachverhalt und Rechtslage Auskunft geben, zuverlässige Angaben über allfällige Rechtsbehelfe, Gebühren, mutmassliche weitere Kosten, Prozessrisiken sowie unsere Empfehlungen für das
weitere Vorgehen enthalten. | | | Wir führen, wo angezeigt, Verhandlungen mit Gegenparteien bzw. deren Vertretern, um Auseinandersetzungen um die Kennzeichenrechte
unserer Mandanten gegebenenfalls (mittels Koexistenz- oder Abstandsvereinbarungen) beilegen zu können. Ist allerdings den Interessen unserer Kunden mit rechtlichen Schritten mehr gedient, vertreten wir unsere Mandanten in der Schweiz in Widerspruchsverfahren
gegen Inhaber verwechselbar ähnlicher Marken vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum und im Beschwerdeverfahren vor der Eidgenössischen Rekurskommission für geistiges Eigentum. Unter Beizug lokaler Anwälte wahren wir zudem
die Interessen unserer Mandanten weltweit in Verwaltungsverfahren, vor Gerichten oder Schiedsbehörden. Im übrigen muss erfahrungsgemäss gegen Verletzer von Kennzeichenrechten oft in mehreren Ländern vorgegangen werden. In diesen Fällen
mit einer Vielzahl von Verfahren zwischen denselben Parteien, über die es jederzeit den Überblick zu behalten gilt, instruieren wir ausgewählte Fachanwälte und koordinieren die Verfahren bis zu ihrer rechtskräftigen Erledigung. | | | | |
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