Metz

A. W. METZ & CO. AG

MARKEN-ANWÄLTE

CONSEILS EN MARQUES

TRADEMARK ATTORNEYS


in Zusammenarbeit mit Dr. Lusuardi AG, Patentanwaltskanzlei

 

Firmen und Namen

 
  
Zwischen Marken und Firmen besteht oft ein enger Zusammenhang, der nicht nur bezüglich des Marketings eine Rolle spielt, sondern auch rechtlich beurteilt werden muss. Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung von entsprechenden Strategien.  
Ihre neue Firma kann ältere Rechte Dritter an Marken, Firmen oder Geschäftsbezeichnungen verletzen, wenn sie diesen verwechselbar ähnlich ist. Der Inhaber einer älteren Marke kann gestützt auf das Markenrecht unter Umständen die Verwendung einer solchen verwechselbar ähnlichen Firma verbieten. Umgekehrt kann sich der Inhaber einer älteren Firma mit nicht nur lokal beschränkter Bekanntheit aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfolgreich gegen eine jüngere Marke zur Wehr setzen, wenn diese verwechselbar ähnlich ist und für identische oder gleichartige Waren und/oder Dienstleistungen verwendet wird.  
Bei Persönlichkeitsverletzungen durch eine jüngere Marke oder ein anderes jüngeres Kennzeichen kann sich der Inhaber einer älteren Firma oder eine natürliche Person auf das Namensrecht berufen. 
Um solche Kollisionen zu vermeiden, führen wir Recherchen nach älteren Marken- und Firmenrechten in den entsprechenden Registern durch. Wir legen fest, in welchem Umfange die Recherchen durchzuführen sind, analysieren die Resultate und geben eine Empfehlung ab, ob das geprüfte Zeichen als Firma gewählt werden soll.  
Bei drohenden oder bereits bestehenden Konfliktfällen zwischen Marken und Firmen führen wir Verhandlungen und erarbeiten Verträge. In prozessualen Angelegenheiten arbeiten wir mit spezialisierten Prozessanwälten zusammen. 
    

  

HOME

 

DISCLAIMER

 

SITEMAP

 

ENGLISH